AGB

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden.

2.Angebot und Vertragschluss:

Bestellungen des Geschäftspartners müssen schriftlich (einschließlich E-Mail) erfolgen. Durch die Bestellung erklärt der Geschäftspartner verbindlich sein Vertragsangebot. Alle Angebote sind freibleibend, gelten – falls nicht anders angegeben - 1 Monat. Das Rechtsgeschäft kommt erst mit der schriftlichen Annahme der Bestellung des Geschäftspartners durch GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik (Auftragsbestätigung) wirksam zustande. Der Geschäftspartner ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Maße selbst verantwortlich. Werden solche Leistungsdaten, Maße etc. vom Vertragspartner/Kunden fehlerhaft bekanntgegeben, so trifft diesen die alleinige Verantwortung und wirkt für GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik haftungsbefreiend. Die Auftragsbestätigung von GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik ist vom Geschäftspartner unverzüglich auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und auf allfällige Aufforderung von GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik unterschrieben zurück zu senden, dann die Abweichungen von der Bestellung nicht mehr möglich sind.

3.Zahlung

Die Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorauskasse, ohne Abzug, auf das Geschäftskonto. Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn der jeweilige Betrag – abzugsfrei – unserem Konto gut gebucht ist. Bestehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, ist GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik berechtigt, entweder sofortige Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Schadenersatz, insbesondere Ersatz der bereits erfolgten Aufwendungen, zu verlangen.

4. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT

Vereinbarte Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Werden vereinbarte Liefertermine oder Lieferfristen um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wenn die Ware von der Lieferfirma auch nicht bis zum Ablauf der angemessenen Nachfrist geliefert wird, so kann der Vertragspartner durch schriftliche Erklärung vom Auftrag zurücktreten. Bei unverschuldetem Lieferverzug (höhere Gewalt, unvorhergesehene Ereignisse) stehen beiden Parteien frühestens 3 Monate nach vereinbarter Lieferfrist oder vereinbartem Liefertermin ein Rücktrittsrecht zu. Der Vertragspartner kann wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges in der Auftragserfüllung keine Ansprüche irgendwelcher Art ableiten bzw. geltend machen. Höhe Gewalt und sonstige der Voraussicht und Einflussnahme von GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik nicht unterliegenden Behinderungen, sowie Lieferverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, etc. verlängern die Lieferzeit, ohne dass der Besteller und Vertragspartner hieraus irgendeinen Anspruch ableiten kann bzw. hat GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik etwaige Schadenersatzansprüche im Falle der Nichterfüllung nicht zu vertreten. Bei objektiver Unmöglichkeit des Auftrages ist GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik überdies berechtigt, ganz oder teilweise vom Auftrag entschädigungslos zurückzutreten. Des Weiteren ist GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5.Preise

Alle Preise verstehen sich in EUR (€) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exkl. Transport, Fracht, Verpackungs- und Portokosten. Diese werden nach Aufwand separat auf der Rechnung ausgewiesen.

6. Reklamation:

Die gelieferten Waren müssen sofort bei Anlieferung gemäß der Bestimmungen der §§ 377, 378 UGB auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit untersucht und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, auf dem Lieferschein oder auf dem Frachtbrief detailliert vermerkt werden. Sofern zum Zeitpunkt der Lieferung keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss von Ansprüchen auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen einer Woche ab Anlieferung Werden Beanstandungen oder Mängelrügen nicht rechtzeitig vorgebracht, gilt die Lieferung als ordnungsgemäß und genehmigt. Beanstandungen der gelieferten Waren sind längstens innerhalb von 3 Tagen nach deren Empfang schriftlich mitzuteilen. Mündliche oder telefonische Beanstandungen gelten als nicht erklärt. Bei berechtigten Beanstandungen hat GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware.

7.Garantie:

Alle Schadenersatzansprüche GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik gegenüber sind ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund diese hergeleitet werden, insbesondere auch gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch einen Fehler der Ware entstanden sind, wobei vor allem alle Vermögensschäden, wie Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn und dergleichen zur Gänze ausgeschlossen sind, es sei denn, dass GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für jene Teile der Ware, die GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik von Unterlieferanten bezogen haben, haftet diese auch nur in dem Umfang, als dieser selbst gegen ihre Unterlieferanten Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche zustehen. GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik leistet hinsichtlich der Eignung des Kaufgegenstandes ausschließlich dahingehend Gewähr, dass dieser im Sinne der Bestimmungen und Vorschriften des Produzenten bzw. Lieferanten verwendbar ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kaufgegenstand bestimmungsgemäß und ausschließlich im Sinne der mitgelieferten Anleitung gebraucht wird. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Kunden gegen GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik Ansprüche nicht zu.

8. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Preises dafür vor.

9. Gerichtstand:

Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeit ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

10. Datenschutz / Geheimhaltung

GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik ist berechtigt, personenbezogene Daten des Vertragspartners zu speichern und in jedweder Form in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwenden. Der Vertragspartner verpflichtet sich zu absoluter Geheimhaltung hinsichtlich sämtlicher Informationen, welche ihm vor bzw. im Zuge der Vertragsabwicklung über GAMADEDA Rollladen und Sonnenschutztechnik bzw. deren Geschäftspartner zur Kenntnis gelangen.